Kranken- und Pflegekassen / Pflegestützpunkte
- Rehabilitative Ernährungsberatung nach § 43
- Ernährungsberatung für Versicherte zu allen ernährungsabhängigen Erkrankungen und allen drei Formen der Ernährung: oral (normale Nahrung), enteral (Trinknahrung, Sondennahrung) und parenteral (intravenös)
- Beratung und Sicherung zur bedarfsgerechten enteralen bzw. parenteralen Ernährungstherapie, um Über- bzw. Unterversorgung zu verhindern
- Qualitätsmanagement während der künstlichen Ernährung hinsichtlich Kostennutzenaspekten
- Schulung der Angehörigen zur optimalen Ernährung der zu pflegenden Person
- Kontakt mit dem behandelnden Arzt
- Verlaufskontrolle und Dokumentation
- Bioelektrische Impedanzanalyse (BIA) bei Bedarf
- Hausbesuche bei Versicherten
- Aktionen und Gesundheitstage im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung